Suchmaschinenoptimierung
Glossar

Definition: Reinclusion Request

Reinclusion Request

- Zu Deutsch "Antrag auf Wiederaufnahme". Es kommt vor, dass Websites von einem Suchmaschinen-Betreiber bestraft werden (z.B. "PageRank 0" oder Ausschluss aus dem Datenbestand).

Hauptursache ist hier meist die Verwendung von Spam-Maßnahmen (z.B. versteckter Text, Weiterleitungen etc.) oder die Verlinkung zu einer Website aus der Kategorie "Bad Neighbourhood". In diesem Fall bieten einige Suchmaschinen die Möglichkeit, um eine Rehabilitation der Strafe bzw. um Wiederaufnahme in den Datenbestand zu bitten.

Hierbei sollte man darauf verweisen, dass die Ursache für die Bestrafung nicht mehr gegeben ist. Es empfiehlt sich eine diplomatische Vorgehensweise bei der Formulierung des E-Mails, denn ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Im Falle von Google ist ein E-Mail an webmaster[at]google.com mit dem Betreff "Reinclusion Request" zu senden. Ein Reinclusion Request ist in "leichten Fällen" (z.B. bei "PageRank 0" wegen verstecktem Text) nicht unbedingt notwendig, da es bei Google oftmals ausreicht, die Ursache der Bestrafung auszuschalten und eine Zeit zu warten.

Meist wird die Bestrafung automatisch wieder zurückgenommen. Sollte eine Website durch Spam allerdings vollständig aus dem Datenbestand entfernt worden sein, sollte man auf diesen Automatismus nicht hoffen.

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