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Googles Kampf gegen Spam offenbart noch Schwächen

Falsche Benachrichtigungen über Auslistung verunsichern Webmaster zusätzlich

Köln, 21. Juni 2007 – Wer unlautere Methoden bei der Optimierung von Webseiten einsetzt, muss immer häufiger mit einer Abstrafung durch die Suchdienste rechnen. Vor allem Google ist sehr aktiv. Doch die Methodik von Google weist momentan noch Schwächen auf. Zusätzlich verunsichern zur Zeit gefälschte E-Mails, die mit Auslistung drohen, die Webmaster in Deutschland.

Für eine gute Platzierung vor allem in Google setzen einige Optimierer unseriöse Methoden ein. Suchdienste antworten mit einer Abstrafung dieser Websites. Höchststrafe ist die Verbannung aus dem Index: Die Webseiten sind dann über die Suchmaschine nicht mehr auffindbar. Erst nach Entfernen der verbotenen Techniken wie verborgenem Text, Brückenseiten oder Suchmaschinen-Spam kann der Webmaster einen Antrag auf Wiederaufnahme stellen. Bis die Website wieder über Google auffindbar ist, vergehen normalerweise mehrere Wochen bis zu sechs Monaten.

"Das sind empfindliche Strafen. Die Suchdienste schlagen damit den richtigen Weg ein, um den schwarzen Schafen das Handwerk zu legen", unterstützt Christian Mauer vom Suchmaschinen-Optimierer SUMO den Kurs. Den publikumswirksamen Auftakt machte Google in Europa Anfang 2006 mit der Verbannung bekannter Unternehmen, darunter BMW und Ricoh. Seither hat der Suchdienst in Europa sein technisches Personal aufgestockt und Algorithmen verfeinert, mit denen es regelwidrig optimierte Webseiten aufspürt.

Doch die Abläufe sind noch nicht ganz ausgereift: "Es gibt in letzter Zeit häufiger Fälle, bei denen Websites schon wenige Tage nach Absenden des Wiederaufnahmeantrags bereits über Google auffindbar waren, teilweise mit derselben Platzierung", hat Mauer beobachtet. Webmaster sollten das aber nicht als Einladung verstehen, mit Tricks zu arbeiten. "Das wird ganz sicher nicht so bleiben", ist Mauer überzeugt. "Denn sonst besteht die Gefahr, dass unseriöse Webseitenbetreiber oder Optimierer eine kurzfristige Abstrafung bewusst in Kauf nehmen, um Top-Positionierungen zu erreichen, und damit kräftig Geschäfte machen können. Google wird sich das nicht gefallen lassen."

Daneben kursiert gerade erneut eine große Anzahl gefälschter E-Mails, sogenannter Hoax. Sie drohen die Entfernung der Website aus dem Index von Google an und sehen den Original-Benachrichtigungen von Google täuschend ähnlich. "Wir raten, bei solchen E-Mails Ruhe zu bewahren", so Mauer. "Google hat sich gerade wegen dieser Hoax-Mails dazu entschlossen, vorerst keine E-Mails zu versenden, mit denen die Auslistung angekündigt wird. Alle diese im Moment versandten Nachrichten sind also gefälscht."

Absolute Sicherheit hat man nach spätestens zwei Tagen – so lange dauert es nämlich maximal, bis Google eine Website aus dem Index entfernt. Dann sieht man, ob die eigene Website noch bei Google gelistet wird oder nicht. Zudem kann man im Ernstfall die Auslistung sowieso nicht verhindern; die einmal von Google eingeleitete Entfernung aus dem Index lässt sich nicht mehr stoppen. Der Webmaster muss in jedem Fall einen Antrag auf Wiederaufnahme (Reinclusion) stellen.

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